lagerversicherung

lagerversicherung

unsererseits wird für eingegangene oder eingelagerte güter, ohne ausdrücklichen schriftlichen auftrag, keine lagerversicherung eingedeckt.

eine lagerversicherung wäre ihrerseits selbst einzudecken, bzw. sollte ihr bestehender versicherungsvertrag um dieses „außenlager“ erweitert werden, so das ihre eingelagerten waren auch in unserem lager vollumfänglich versichert sind.

wenn die eindeckung einer separaten lagerversicherung durch unser unternehmen gewünscht wird, wäre dazu jeweils ein separater schriftlicher auftrag notwendig.
lagerversicherungsprämien erhalten sie gerne auf anfrage (sind u.a. abhängig von warenart, verpackung, verweildauer, risiko).